DER IMPORT, VERKAUF UND ANBAU VON GENTECHNISCH VERÄNDERTEN SAATGUT, LEBENSMITTELN UND FUTTERMITTEL MUSS IN ÖSTERREICH GESETZLICH VERBOTEN WERDEN. ABSICHTSERKLÄRUNGEN SEITENS DER EU-KOMMSISSION GENÜGEN NICHT. Autor: Helmut Schramm
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