Mittwoch, 23. Februar 2011

Brüssel schafft die Nulltoleranz ab!

Eine Niederlage für alle, die auf Frau Aigners Einsatz gegen Gentechnik in der EU gehofft hatten: Heute nachmittag hat das Kommitte für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, künftig Futtermittel in die EU einzuführen, die mit bis zu einer Promille mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ohne Zulassung in der EU kontaminiert sind. Schließlich war die Futtermittellobby erfolgreich, die seit Jahren darauf pocht, ihre Transportwege nicht gentechnikfrei halten zu müssen. Frau Aigner hat das Versprechen ihrer Partei, für eine Landwirtschaft ohne Gentechnik einzutreten, in Brüssel missachtet. Die Verbaucher/innen, denen sie nach dem Dioxin-Skandal strenge Vorgaben für die Futtermittelindustrie versprach, hat sie herbe enttäuscht.

Am Ende sorgten nur noch Frankreich und Ungarn für kosmetische Änderungen im Kommissionsvorschlag: die GVO ohne Zulassung in der EU müssen zumindest in einem Drittland zugelassen und in der EU auf Gesundheitsgefahren hin geprüft worden sein. Ein Antrag auf Zulassung in der EU muss zumindest gestellt worden sein. Das betrifft allein über hundert Genpflanzen. Die Verunreinigung bis zu einer Promille gilt aber auch für Genpflanzen, deren Zulassung in der EU abgelaufen sind.

Insgesamt schafft das Ende der Nulltoleranz den rechtlichen und poltischen Rahmen für die EU, weitere Grenzwerte für Verunreinigungen mit Gentechnik einzuführen. Lebensmittel stehen als erstes auf dem Wunschzettel der Gentechniklobby, diese können wie die Futtermittel schon heute mit in der EU zugelassenen GVO bis zu 0,9 Prozent verunreinigt sein. Ausdehnen möchte die Lobby dies auf nicht zugelassene GVO. Danach kommt das Saatgut, für das bisher strikt die Nulltoleranz gilt. Eine Verunreinigung von Maissaat von nur einer Promille würde dazu führen, dass über 100 Genmaispflanzen pro Hektar auf dem Acker stehen könnten, ohne dass Bauern oder Verbraucher davon wissen. Die Nulltoleranz für Lebensmittel und Saatgut darf nicht angetastet werden!

Nun kann das europäische Parlament in den kommenden drei Monaten Einspruch gegen die verabschiedete Verordnung erheben, womit aufgrund der konservativen Mehrheit nicht zu rechnen ist. Deutschland ist danach verpflichtet, die EU-Verordnung umzusetzen. Doch ein Grenzwert muss nicht dazu führen, dass man ihn ausreizt! Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, alles dafür zu tun, dass Futtermittelimporte nach Deutschland nicht mit GVO verunreinigt werden.

Wir danken allen über 77.000 Menschen für ihren kraftvollen Protest und werden auch das nächste Mal für Aktionen sorgen, wenn die Interessen der Gentechniklobby die Politik bestimmen. /Quelle: bloc.campact.de)

Samstag, 19. Februar 2011

Kritik an GVO unter Strafe stellen

Geplantes indisches Gesetz soll Kritik an GVOs unter Strafe stellen
F. William Engdahl

Das indische Parlament berät seit Anfang März über einen Vorschlag für ein Gesetz, durch das die Redefreiheit in beispielloser Weise einschränkt werden soll: Für öffentlich geäußerte Kritik an gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) oder anderen Produkten drohen Gefängnisstrafen. Das bislang nicht verabschiedete Gesetz ist ein Beweis dafür, wie weit das weltweite GVO-Agrobusiness geht, um die Akzeptanz für ihr patentiertes Saatgut zu erzwingen, dessen angebliche Vorzüge nicht bewiesen sind.

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